Die Berichte des Vorstandes 2020 sollen mit dem nächsten Newsletter veröffentlich werden. Dazu bitten wir die Mitglieder, bis zum 6. November 2020 relevante Fragen und Eingaben an den Vorstand zu richten, um diese in das Berichtswesen einarbeiten und beantworten zu können.
Die Entscheidung zu diesem Schritt fand in Abstimmung mit dem Hauptverband statt.
Weitere Informationen finden sich im
Rechtstelegramm für die Vereins- und Verbandsarbeit der DOSB Führungsakademie (vom 28. März 2020)
Sonderausgabe: Corona-Virus Bundestag beschließt Änderungen im Vereinsrecht im Eilverfahren
Was muss der Vorstand wissen? Handlungsbedarf im Verein und Verband und was rechtlich sonst noch wichtig ist